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Beiträge in Kategorie: News


Ashley Alexandra Dupré wird keine Geldsorgen mehr haben: Das Callgirl, das New Yorks Gouverneur Spitzer zu Fall brachte, wird von Magazinen wie Penthouse und Hustler bereits heftig umworben. Jenseits des hübschen Körpers wittern die Herausgeber „eine großartige Geschichte“.

New York – „Sie ist jung. Sie ist hübsch. Sie ist ein Model“, untertrieb „Hustler“-Herausgeber Larry Flynt gestern den Marktwert von Ashley Alexandra Dupré alias „Kristen“. „Wir würden sehr gerne ins Geschäft mit ihr kommen und werden an sie herantreten“, fügte er hinzu. Große Hoffnung hat der ebenso berühmte wie exzentrische US-Verleger allerdings nicht. „Sie wird vermutlich ein Buch schreiben, wahrscheinlich wird es auch einen Film geben“, vermutet Flynt. Die junge Frau werde so viele Angebote bekommen, dass es wohl reines Wunschdenken bleibe, sie für sein Magazin zu gewinnen.

Flynt hatte im vergangenen Sommer für Furore gesorgt, als er in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige eine Million Dollar Belohnung für jeden aussetzte, der beweisen könne, dass er oder sie ein verbotenes sexuelles Verhältnis mit einem prominenten Politiker hat.

Auch die Macher von „Penthouse“ haben die 22-jährige Dupré kontaktiert. Die Geschäftsführerin der „Penthouse Magazine Group“ und Herausgeberin Diane Silberstein erklärte, sie würde sich sehr freuen, Dupré in ihrem Magazin zu haben. Man plane, ihr ein Titelbild anzubieten. „Sie scheint eine sehr interessante und talentierte junge Frau zu sein, und ich bin sicher, dass sie eine großartige Geschichte zu erzählen hat“, sagte Silberstein.

Die „New York Times“ hatte enthüllt, dass es sich bei der Edel-Prostituierten namens „Kristen“ um Ashley Alexandra Dupré handelt – die Frau, die sich mit New Yorks Noch-Gouverneur Eliot Spitzer, im Mayflower-Hotel in Washington vergnügt hatte Die Vermittlungsagentur Emperor’s Club führte „Kristen“ in ihrer Kartei als „Amerikanerin, zierliche, sehr hübsche Brünette, 1,67 Meter groß, 52 Kilo.“

Studentenportal will Nutzerdaten künftig kommerziell vermarkten

Das Studentenportal StudiVZ will profitabel werden. Zum Jahreswechsel werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Künftig sollen die persönlichen Daten aller vier Millionen Mitglieder kommerziell genutzt werden. Datenhandel inklusive.

StudiVZ gilt als eines der erfolgreichsten Projekte des deutschen Mitmachwebs 2.0. Das Portal richtet sich an Studenten und wurde Ende Oktober 2005 nach dem Vorbild des erfolgreichen US-amerikanischen Studentenportals Facebook gegründet. Die Idee zündete auch im deutschsprachigen Raum. Vier Millionen Mitglieder aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich zurzeit bei StudiVZ eingeschrieben und geben dort bedenkenlos ihre persönlichen Daten preis.

Unpolitisch oder Kommunist?

Das studentische Mitmachportal lebt vom Engagement seiner Mitglieder – und von deren Daten. Jedes Mitglied kann sich eine eigene Webseite einrichten, Fotos hochladen, mit anderen Nutzern in Kontakt treten und einen eigenen Freundeskreis aufbauen. In seinem Profil soll sich jeder ausführlich beschreiben – Wohnadresse, Telefon und Handynummer inklusive.

Unpolitisch oder Kommunist? Links, rechts oder grün? Auch die politische Richtung wird penibel abgefragt. Ebenso wie die Interessen, Hobbys und Vereinsmitgliedschaften, dazu die liebsten Filme, Bücher und Musikbands. Auch sein Studienfach und seine Lehrveranstaltungen sollte der Student nach den Vorgaben der Portalbetreiber möglichst detailliert auflisten – kurzum: Wer alle Angaben penibel macht, legt sein Leben zu großen Teilen offen.

StudiVZ finanziert sich bisher über Bannerwerbung. Das große Geld ist damit nicht zu machen. Die Streuverluste dieser Art von Werbung sind zu groß. Erheblich mehr Einnahmen sind mit personalisierter Werbung zu erzielen. Deshalb will man jetzt den größten Schatz versilbern, den das Portal zurzeit besitzt: die detaillierten Lebensdaten seiner vier Millionen Mitglieder.

Daten werden an Dritte weitergegeben

Die Betreiber des Portals, das Anfang des Jahres von der Holtzbrinck Verlagsgruppe für rund 85 Millionen Euro übernommen wurde, haben eine Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Datenschutzes angekündigt. Einem Teil der vier Millionen Mitglieder wurden diese Änderungen bereits per E-Mail mitgeteilt. Bis zum 27. Dezember soll der E-Mail-Versand abgeschlossen sein.

Heute.de liegt die elfseitige E-Mail vor. Die persönlichen Daten der Nutzer sowie ihr Surfverhalten innerhalb der Webseiten des Portals sollen künftig penibel abgespeichert, analysiert und benutzt werden, um jedes Mitglied mit passgenauer Werbung zu versorgen. Damit nicht genug. Wer weiterhin Mitglied bei StudiVZ bleiben will, muss bis zum 9. Januar eine persönliche Erklärung abgeben, mit der er den neuen Geschäftsbedingungen und den geänderten Datenschutzbestimmungen zustimmt.

„Ich willige ein“, heißt es hier auf Seite 11 der E-Mail, „dass StudiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Dritte weitergibt“ – zu Werbezwecken, versteht sich. Denn die detaillierten persönlichen Angaben, die der Nutzer auf seinen Profilseiten macht, sowie sein Surfverhalten auf den Seiten des StudiVZ sind höchst aufschlussreich für die werbungtreibende Wirtschaft. Sie ermöglichen passgenau auf das Mitgliedsprofil zugeschnittene Werbeanzeigen und können folglich lukrativ vermarktet werden.

Werbung auch per SMS

Buch- oder CD-Empfehlungen, Autoversicherungen oder Kosmetik – StudiVZ-Mitglieder werden künftig mit maßgeschneiderter Werbung überschüttet – nicht nur während ihres Aufenthalts auf dem Portal, sondern auch per E-Mail, SMS und Instant Messenger. Dazu wird auf die Angaben zurückgegriffen, die der Nutzer in seinem Profil gemacht hat. So wird etwa die hinterlegte Handynummer für SMS-Werbung benutzt. Wer keine Werbung wünscht, kann dies künftig unter „Privatsphäre“ in seinem Profil vermerken. Die Werbung wird dann eingestellt.

Standardmäßig ist die Zustimmung zur Werbung und zur Weitergabe der eigenen Daten an die werbungtreibende Wirtschaft allerdings aktiviert. Auch muss jedes Mitglied den neuen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmen. Wer seine Zustimmung verweigert, dessen Mitgliedschaft ruht, bis er sich „eines Besseren“ besonnen hat.

Die Daten ihrer Mitglieder sind den Plattformbetreibern offenbar so wichtig, dass sie auch dann nicht gelöscht werden, wenn sich ein Nutzer endgültig aus der Plattform ausklinkt und seine Mitgliedschaft beendet. Andere Mitglieder können die Profildaten des ausgetretenen Mitglieds zwar nicht mehr einsehen. Gelöscht werden seine Daten jedoch nicht. StudiVZ speichert und verwertet sie nach eigenem Ermessen weiter.

„Folgen merkt man erst viel später“

Datenschützer sprechen vom Ausverkauf persönlicher Daten. „Wir haben immer davor gewarnt, sein Privatleben in den Internetportalen zu sehr zu präsentieren“, erklärte Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, gegenüber Welt online. Hier werde die Unbedarftheit der meist jungen Mitglieder ausgenutzt. „Die Folgen der Einwilligung merkt man dann erst viel später.“

StudiVZ setzt mit seinen neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den mündigen Nutzer, der selbst entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er Daten von sich preisgibt. Doch liest sich jeder Nutzer tatsächlich jene elf Seiten Kleingedrucktes von der ersten bis zur letzten Zeile durch? Weiß er wirklich, worauf er sich einlässt, wenn er, um wieder Zugang zu seinem Freundeskreis und seinen eigenen Inhalten im Studentennetzwerk zu bekommen, den geänderten Bedingungen mit einem Mausklick zustimmt?

Das Konzept des mündigen Nutzers ist eine Fiktion. Die Realität sieht völlig anders aus, wie eine Untersuchung des US-amerikanischen „PEW Internet & American Life“-Projekts vom Juli 2005 belegt. Nur jeder vierte befragte Internetnutzer erklärte danach, er lese ellenlange Lizenzbestimmungen immer vom Anfang bis zum Ende durch. Der Rest las sie gelegentlich, selten oder nie.

Tja was soll man dazu nun sagen? Die Mail habe auch ich bekommen…

Jeder muß wissen was er macht und ist für seine Daten verantwortlich.

Meiky

Eine 31-jährige Hamburgerin ist nach Feierabend auf dem Nachhauseweg. Da wird sie von einem Mann beinahe angefahren. Als sie wütend ruft, er solle doch aufpassen, rastet der Autofahrer aus, steigt aus und schlägt brutal auf die Frau ein. Als der Täter endlich von ihr ablässt und mit seinem Auto wegfährt, ruft sie den Notruf 110 – und erntet dort nur Schulterzucken:

Der Beamte, der abhebt, will keinen Streifenwagen schicken. Schließlich sei ja der Täter weg, und ohne Autokennzeichen des Mannes – das würde nichts bringen, sagte er der verängstigten Frau.

Seine dann folgende Bemerkung macht die Frau dann richtig fassungslos: Wenn der Täter wiederkäme, so schlägt der Beamte vor, könne sie ja gerne nochmal anrufen.

Disziplinarverfahren eingeleitet

Auch bei der Polizei Hamburg sorgt das Verhalten des 110-Kollegen für Fassungslosigkeit. „Wir haben ein Disziplinarverfahren gegen unseren Mitarbeiter eingeleitet,“ sagte uns ein Polizeisprecher, „so etwas darf absolut nicht passieren.“

Leider gebe es in einem großen Laden wie der Polizei eben auch ein paar schwarze Schafe. Selbstverständlich habe sich die Frau richtig verhalten und selbstverständlich hätte sofort ein Wagen geschickt werden müssen, schon alleine um die Anzeige der Frau aufzunehmen und ihr zu helfen.

Den Anruf der Frau hat die Polizei in der Notrufzentrale mitgeschnitten, das Versagen des 110-Kollegen ist dokumentiert.

Quelle: RTL

de_hr_cms_servlet1.jpgJetzt ist es raus: Lufthansa und Tui wollen ihre Fluggesellschaften Germanwings und TuiFly verschmelzen. Dabei soll auch Eurowings einbezogen werden. Damit würde ein starker Konkurrent für Air Berlin entstehen.

Nach monatelangen inoffiziellen Gesprächen kündigte die britische Tui-Tochter Tui Travel offizielle Verhandlungen mit der Lufthansa an. Der Reisekonzern will seine schwächelnde deutsche Fluglinie TuiFly mit dem Lufthansa-Ableger Germanwings zusammenführen. In die geplante gemeinsame Holdinggesellschaft soll auch die Regionalfluggesellschaft Eurowings einbezogen werden. Eine entsprechende Absichtserklärung sei unterzeichnet worden, allerdings befänden sich die Gespräche in einem frühen Stadium. TuiFly hatte 2007 das Ergebnis der zu 51 Prozent der Tui gehörenden Tui Travel mit rund neun Millionen Euro belastet.

Eurowings gehört der Lufthansa und dem Unternehmer Albrecht Knauf und ist formell Eigentümer von Germanwings. Lufthansa und Tui Travel sollen jeweils 40 Prozent am neuen Gemeinschaftsunternehmen halten, berichtete das „Handelsblatt“ schon vor der offiziellen Ankündigung. Eine solche Konstellation hätte zur Folge, dass die Lufthansa einen Teil ihres Kurz- und Mittelstreckengeschäfts aus dem Konzerntarifvertrag lösen könnte.

Sollten die Verhandlungen zum Erfolg führen, würde mit der neuen Gesellschaft ein ernsthafter Konkurrent zum deutschen Billig-Platzhirsch Air Berlin entstehen.

Synergien und Kosten bei Tui Travel steigen
100 Tage nach der Fusion der Tui-Tourismussparte mit dem britischen Veranstalter First Choice teilte Tui Travel weiter mit, die Fusion mit First Choice bringe mehr Einsparungen als erwartet. Bis 2010 sollen die Synergien 150 Millionen Pfund jährlich betragen, 50 Millionen mehr als bislang prognostiziert. Allerdings werden diese Synergien wieder durch höhere Umbaukosten aufgefressen. Diese fallen mit 180 Millionen Pfund 50 Millionen höher aus als bislang erwartet.

Die Buchungssituation bleibe vielversprechend, teilte der größte Reisekonzern Europas weiter mit. Die Buchungen für Sommer 2008 seien in Großbritannien um acht Prozent gestiegen, in Nordeuropa um zwölf Prozent, in Mitteleuropa einschließlich Deutschland um acht Prozent und in Westeuropa um neun Prozent.

Murdoch steigt bei Premiere ein

Bereits seit Monaten wurde der Bezahlsender als Übernahmekandidat gehandelt. Zuletzt gab es Spekulationen um einen Einstieg der Franzosen. Nun ist das Geheimnis gelüftet.

 Medienmogul Rupert Murdoch

Der Bezahlsender Premiere hat den Medienmogul Rupert Murdoch als neuen Großaktionär gewonnen. Ein mit Murdochs News Corp. verbundenes Unternehmen kaufte den Anteil von 14,58 Prozent vom Kabelnetzbetreiber Unitymedia. Der Kaufpreis betrug 17,50 Euro je Aktie, so dass insgesamt 287 Millionen Euro in bar gezahlt wurden, wie Unitymedia am Montag in Köln mitteilte.

Murdoch sieht großes Potenzial für das deutsche Bezahlfernsehen. Der Zeitpunkt für den Einstieg bei premiere seit jetzt ideal, sagte er. Premiere wollte sich zur Änderung der Aktionärsstruktur nicht äußern.

Aktie steigt um bis zu 25 Prozent
„Das ist eine gute Nachricht für die Aktie“, kommentierte ein Händler die Transaktion. Dadurch werde der Weg frei für weitere Anteilskäufe. Tatsächlich schoss die Aktie des Unternehmens um bis zu 25 Prozent in die Höhe.“Das sieht nach einer Übernahme aus“, sagte der Händler.

Übernahmespekulationen hatten die Premiere-Papiere in den vergangenen Monaten immer wieder bewegt. Unitymedia-Chef Parm Sandhu zeigte sich mit dem Verkauf zufrieden und sprach von einem hervorragenden Verkaufserlös Die Unitymedia NRW GmbH hatte den Anspruch auf den wirtschaftlichen Erlös aus den 16,4 Millionen Aktien der Premiere AG im Februar 2007 von arena Sport Rechte und Marketing GmbH erworben.Das Bundeskartellamt hatte der Zusammenarbeit aber nur zähneknirschend zugestimmt und verfügt, dass Unitymedia seinen Premiere-Anteil spätestens bis zum Ablauf der Vereinbarung Mitte 2009 wieder verkaufen müsse.

Wer das Internet missbraucht, darf keine Gnade erwarten: dieses klare Signal senden zwei aktuelle Urteile aus den USA und Australien aus. So hat ein US-Gericht einen Spammer aus Florida zu einer rekordverdächtigen Entschädigungszahlung von umgerechnet EUR 9,2 Milliarden (!) verurteilt. Nur auf den ersten Blick besser erwischt haben es zwei Domain-Betrüger in Australien, die umgerechnet „nur“ EUR 1,43 Mio. an Schadensersatz bezahlen müssen.

Der im US-Bundesstaat Iowa ansässige Internet-Provider CIS Internet Services hatte den Spammer James McCalla aus Florida auf Schadensersatz verklagt, nachdem dieser geschätzte 280 Millionen eMails mit Werbung für Kredite und Schuldentilgung unter Verwendung der Domain cis.net versandt hatte. Am Tag vor Weihnachten sprach der District Court for the Southern District of Iowa unter Vorsitz von Richter Wolle sein Urteil: McCalla wurde verurteilt, US$ 11,2 Milliarden an Schadensersatz an CIS zu bezahlen; ferner wurde ihm für die Dauer von drei Jahren jeglicher Zugang zum Internet verboten. Die Entscheidung stellt den Höhepunkt einer von CIS angestrengten Klagewelle gegen zahlreiche Spamversender dar; so waren bereits 2004 weitere Unternehmen, darunter Cash Link Systems aus Florida und AMP Dollar Savings Inc. aus Arizona, zu insgesamt mehr als einer Milliarde US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Bei CIS ist man sich bewusst, dass mit einer Zahlung nicht zu rechnen ist; weit wichtiger ist aber die abschreckende Wirkung, die vom Urteil ausgeht. Da der Versand von Spam in den USA bisher nicht strafbar ist, haben sich die unkomplizierten und erstaunlich effektiven Werbebotschaften zu einer wahren Plage entwickelt; doch auch das Urteil dürfte kaum mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein bedeuten.

Im Zusammenhang mit einer Cyberattacke gegen die britische Domain-Verwaltung Nominet hat der Federal Court in Perth ebenfalls ein drastisches Urteil gesprochen: Brad Norrish und Chesley Rafferty wurden von Richter Robert French zu einer Schadensersatzzahlung von umgerechnet EUR 1,43 Millionen verurteilt; knapp die Hälfte entfällt dabei auf den Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren. Norrish und Rafferty hatten im Januar 2003 aus einer Nominet-Datenbank Adressen von 2,2 Millionen Kunden gestohlen und in über 50.000 Fällen diesen täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen verschickt; bei Nichtzahlung drohten die beiden mit dem Verlust der Domain, eine Masche, der man auch hierzulande immer wieder begegnet. Doch auch hier besteht wenig Hoffnung auf Zahlung: so hat Chesley Rafferty bereits im Oktober 2004 Insolvenz anmelden müssen.

Aus gegebenem Anlass hier nochmals unser Hinweis: Zumindest für alle über deutsche Registrare angemeldeten Domains gilt nach wie vor, dass Schreiben, die nicht vom Domain-Registrar Ihrer Wahl stammen, getrost in den Müll geworfen werden können, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrückliche Kündigung in der Regel automatisch verlängert.
Na da kann ich nur eins sagen „Frohe Weihnachten“

Auf dem Flur des Gerichts in der türkischen Touristenhochburg Antalya fließen am Freitag Tränen der Erleichterung. Der Vater von Marco und das deutsch-türkische Verteidigerteam fallen sich in die Arme, denn auch für die türkischen Richter ist nach acht Monaten Untersuchungshaft des jugendlichen Angeklagten die Schmerzgrenze erreicht. Weil der Prozess sich noch über Monate hinziehen wird, ordnen sie ein Ende der Haft an. Mehr noch: Zehn Tage vor Weihnachten darf Marco nach Hause fliegen. Erst in dreieinhalb Monaten soll das Verfahren fortgesetzt werden.

«Von mir werden sie nichts hören außer: Wir sind glücklich», sagt Marcos Vater. Er will sich mit Hinweis auf die Fortsetzung des Verfahrens nicht zu Details der Verhandlung äußern. «Ich bin selber halber Jurist», sagt er. Die Anwälte beraten sich kurz und wollen dann vor die Presse treten. Doch der Andrang ist schnell so groß, dass sie vom Vorplatz des Gerichts aus erst den Rückzug in das Gebäude antreten. Nach fast fluchtartigen Szenen brausen sie dann in einem Auto davon.

Charlottes Anwalt kündigt Rechtsmittel an

Enttäuscht ist der Anwalt des mutmaßlichen Opfers Charlotte, Ömer Aycan. Er hat Rechtsmittel gegen die Freilassung angekündigt. Auch deswegen rechnet am Freitag in Antalya niemand damit, dass Marco länger als unbedingt nötig in der Türkei bleiben sollte. Das Verfahren, das zuletzt auch die deutsch-türkischen Beziehungen politisch immer mehr belastete, soll nun mit weniger Emotionen und ohne den Druck internationaler Kritik fortgesetzt werden.

Am Donnerstag und Freitag hatte sich noch der aus der Türkei stammende SPD-Europaabgeordnete und Touristikunternehmer Vural Öger in den Fall eingeschaltet. Er tauchte im Gericht auf und führte dort Gespräche. Überraschend hatte er Marco in der Haft besucht und dann einem Journalisten gesagt, Marco habe rote Wangen und etwas an Gewicht zugelegt. Der Junge habe mit einem Gefängniswärter in türkischer Sprache gesprochen. Die deutschen Anwälte waren verärgert über diese Erklärung.

Einfluss auf deutsch-türkische Beziehungen

Tourismusexperten, Öger vorneweg, hatten die Türkei vor den Folgen einer fortdauernden Untersuchungshaft für Marco gewarnt. Schließlich rechne das Land in der kommenden Saison wieder mit mehreren Millionen Touristen aus Deutschland. So hoffen viele an der türkischen Mittelmeerküste, dass im neuen Jahr mit der Frühlingsonne auch wieder unbeschwerte Heiterkeit in die deutsch-türkischen Beziehungen einkehrt. Die tragische Zuspitzung des verunglückten Urlaubsflirts von Marco und Charlotte aus den Osterferien 2007 möge dann möglichst vergessen sein.

Denn was genau passierte, am 11. April dieses Jahres im Badeort Side, ist auch am Freitag weiter unklar. Marco sagte aus, die 13- jährige Britin Charlotte habe sich als 15-jährig ausgegeben und mit ihm geflirtet. Dabei sei es in ihrem Hotelzimmer auch zu Zärtlichkeiten gekommen. Charlotte hingegen wirft dem Schüler sexuelle Belästigung vor; ihre Mutter erstattete umgehend Anzeige, und Marco wurde noch an der Rezeption seines Hotels festgenommen und ins Gefängnis gesteckt.

Quelle: Textteile aus N24

Lotto-Jackpot klettert auf 30 Millionen Euro!

Stuttgart (RPO). Der Lotto-Jackpot ist auf dem zweithöchsten Stand aller Zeiten: Nachdem der Topf bei der Samstagsziehung wieder nicht geknackt wurde, stieg er auf rund 30 Millionen Euro.

Bei der vergangenen Samstagsziehung hatte bundesweit kein Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen 13, 14, 39, 42, 45 und 49 mit der passenden Superzahl 4 auf seinem Spielschein verzeichnet, , wie die Staatliche Toto Lotto GmbH Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mitteilte.

Seit dem 24. Oktober ist die Gewinnklasse 1 bundesweit nun in zehn aufeinander folgenden Ziehungen nicht mehr besetzt gewesen. Am Samstag hatten zwar zwei Lottospieler aus Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die sechs Richtigen korrekt vorausgesagt, zum ganz großen Glück fehlte ihnen jedoch die passende Superzahl. Immerhin erhalten die Gewinner für ihren Sechser jeweils rund 1,98 Millionen Euro.

Berlin – Das neue Geschäftsmodell, das T-Mobile sich gemeinsam mit Apple für den Vertrieb des Designhandys iPhone erdacht hat, ist in Gefahr. Der Konkurrent Vodafone hatte am Montag eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des iPhone erwirkt. Vodafone moniert, dass das iPhone nur im Netz von T-Mobile funktioniert und nur mit Zweijahresvertrag verkauft wird. Vodafone hatte vergeblich mit Apple über eine exklusive Partnerschaft verhandelt.

Am Mittwoch nun änderte T-Mobile die Bedingungen. Zwar gibt es das iPhone weiter exklusiv bei T-Mobile, jetzt aber auch ohne Vertrag und ohne elektronische Sperre. Damit können Kunden das Handy von Apple auch in anderen Netzen und mit ihren alten Verträgen nutzen. Der Preis im freien Verkauf liegt bei 999 Euro. Wer bei T-Mobile einen Zweijahresvertrag (zwischen 49 und 89 Euro im Monat) abschließt, zahlt für das Gerät allein 399 Euro. Apple kassiert – das ist ein Novum auf dem deutschen Markt – ein Drittel des Umsatzes. Wird das Handy ohne Vertrag verkauft, funktioniert das Geschäftsmodell jedoch nicht. Dazu wollten sich die beiden Firmen jedoch am Mittwoch nicht äußern. Laut T-Mobile-Deutschland-Chef Philipp Humm soll der freie Verkauf so bald wie möglich wieder eingestellt werden. vis

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.11.2007)

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