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Nokia will diskutieren und nicht zahlen

Von Stefanie Hallberg

41 Millionen Euro geleistete Subventionen plus Zinsen fordert das NRW-Wirtschaftsministerium von Nokia zurück. Bis zum 31. März 2008 soll das Geld auf dem Konto der NRW-Bank sein. Dort ist aber bisher nichts angekommen. Und Nokia hat nicht vor zu zahlen.

Trotz Ultimatums: “Wir haben bislang noch nichts überwiesen und haben das auch nicht vor”, sagte Nokia-Sprecherin Kristina Bohlmann. Der Konzern sei seit Januar mit der Landesregierung im Gespräch, das “offen und konstruktiv” laufe. “Wir hoffen, auf diese Weise eine Lösung zu finden.” Zudem sei Nokia nach wie vor der Meinung, sich korrekt verhalten zu haben.

Auch die NRW-Bank bestätigt, dass von Nokia bisher keine Zahlung eingegangen sei. “Wir warten heute auf die Rückzahlung der knapp 41 Millionen Euro plus Zinsen”, sagte Klaus Bielstein am Montag (31.03.08), wenige Stunden vor Ablauf des Ultimatums. Doch bis zum Geschäftsschluss der Bank um 18.30 Uhr waren die Millionen aus Finnland nicht eingetroffen. Insgesamt fordert das Land knapp 60 Milionen Euro von Nokia.

NRW-Bank bereitet Klage vor

Schwerpunkt

Die NRW-Bank hat vom NRW-Wirtschaftsministerium das Mandat erhalten, sich um alle juristischen Schritte zu kümmern, die mit den Rückzahlungsforderungen an den finnischen Handy-Hersteller nach der Schließung des Werks in Bochum verbunden sind.

Schon seit Wochen arbeitet die Bank mit einer renommierten Kanzlei daran, juristische Schritte vorzubereiten. “Ohne eine Drohkulisse aufbauen zu wollen - die Vorbereitungen für eine Klage laufen weiter, solange wir keine anderen Signale bekommen”, erklärt Bielstein.

Wie das Land NRW nun weiter verfahren wird, wenn Nokia das Ultimatum um Mitternacht verstreichen lässt, war am Montag noch offen. “Das hängt von der Reaktion Nokias ab”, hieß es bei der NRW-Bank. Man werde Rücksprache mit dem NRW-Wirtschaftsministerium halten, um weitere Schritte abzusprechen. “Auch wenn wir das juristische Mandat bekommen haben - das Ministerium hat immer noch die Möglichkeit, eine andere Lösung als den Gang vor Gericht zu favorisieren”, erklärte Bielstein.

Ministerium will Perspektive für Nokia-Mitarbeiter

Im Ressort von Christa Thoben (CDU) setzt man derzeit offenbar wie Nokia auf den Dialog, der “in der Tat sehr konstruktiv ist”, wie Sprecher Joachim Neuser betonte. Wie das Ministerium weiter verfahre, hänge auch davon ab, wie sich dieser Dialog in den kommenden Tagen entwickelt. Zudem will das Ministerium noch die Stellungnahme der Nokia-Anwälte und deren Auswertung abwarten. Weiter wollte sich Neuser zu dem Thema Rückzahlungen nicht äußern. “Uns geht es vorrangig darum, eine Perspektive für die Mitarbeiter des Nokia-Werks in Bochum zu finden.”

Ashley Alexandra Dupré wird keine Geldsorgen mehr haben: Das Callgirl, das New Yorks Gouverneur Spitzer zu Fall brachte, wird von Magazinen wie Penthouse und Hustler bereits heftig umworben. Jenseits des hübschen Körpers wittern die Herausgeber “eine großartige Geschichte”.

New York - “Sie ist jung. Sie ist hübsch. Sie ist ein Model”, untertrieb “Hustler”-Herausgeber Larry Flynt gestern den Marktwert von Ashley Alexandra Dupré alias “Kristen”. “Wir würden sehr gerne ins Geschäft mit ihr kommen und werden an sie herantreten”, fügte er hinzu. Große Hoffnung hat der ebenso berühmte wie exzentrische US-Verleger allerdings nicht. “Sie wird vermutlich ein Buch schreiben, wahrscheinlich wird es auch einen Film geben”, vermutet Flynt. Die junge Frau werde so viele Angebote bekommen, dass es wohl reines Wunschdenken bleibe, sie für sein Magazin zu gewinnen.

Flynt hatte im vergangenen Sommer für Furore gesorgt, als er in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige eine Million Dollar Belohnung für jeden aussetzte, der beweisen könne, dass er oder sie ein verbotenes sexuelles Verhältnis mit einem prominenten Politiker hat.

Auch die Macher von “Penthouse” haben die 22-jährige Dupré kontaktiert. Die Geschäftsführerin der “Penthouse Magazine Group” und Herausgeberin Diane Silberstein erklärte, sie würde sich sehr freuen, Dupré in ihrem Magazin zu haben. Man plane, ihr ein Titelbild anzubieten. “Sie scheint eine sehr interessante und talentierte junge Frau zu sein, und ich bin sicher, dass sie eine großartige Geschichte zu erzählen hat”, sagte Silberstein.

Die “New York Times” hatte enthüllt, dass es sich bei der Edel-Prostituierten namens “Kristen” um Ashley Alexandra Dupré handelt - die Frau, die sich mit New Yorks Noch-Gouverneur Eliot Spitzer, im Mayflower-Hotel in Washington vergnügt hatte Die Vermittlungsagentur Emperor’s Club führte “Kristen” in ihrer Kartei als “Amerikanerin, zierliche, sehr hübsche Brünette, 1,67 Meter groß, 52 Kilo.”

Studentenportal will Nutzerdaten künftig kommerziell vermarkten

Das Studentenportal StudiVZ will profitabel werden. Zum Jahreswechsel werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Künftig sollen die persönlichen Daten aller vier Millionen Mitglieder kommerziell genutzt werden. Datenhandel inklusive.

StudiVZ gilt als eines der erfolgreichsten Projekte des deutschen Mitmachwebs 2.0. Das Portal richtet sich an Studenten und wurde Ende Oktober 2005 nach dem Vorbild des erfolgreichen US-amerikanischen Studentenportals Facebook gegründet. Die Idee zündete auch im deutschsprachigen Raum. Vier Millionen Mitglieder aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich zurzeit bei StudiVZ eingeschrieben und geben dort bedenkenlos ihre persönlichen Daten preis.

Unpolitisch oder Kommunist?

Das studentische Mitmachportal lebt vom Engagement seiner Mitglieder - und von deren Daten. Jedes Mitglied kann sich eine eigene Webseite einrichten, Fotos hochladen, mit anderen Nutzern in Kontakt treten und einen eigenen Freundeskreis aufbauen. In seinem Profil soll sich jeder ausführlich beschreiben - Wohnadresse, Telefon und Handynummer inklusive.

Unpolitisch oder Kommunist? Links, rechts oder grün? Auch die politische Richtung wird penibel abgefragt. Ebenso wie die Interessen, Hobbys und Vereinsmitgliedschaften, dazu die liebsten Filme, Bücher und Musikbands. Auch sein Studienfach und seine Lehrveranstaltungen sollte der Student nach den Vorgaben der Portalbetreiber möglichst detailliert auflisten - kurzum: Wer alle Angaben penibel macht, legt sein Leben zu großen Teilen offen.

StudiVZ finanziert sich bisher über Bannerwerbung. Das große Geld ist damit nicht zu machen. Die Streuverluste dieser Art von Werbung sind zu groß. Erheblich mehr Einnahmen sind mit personalisierter Werbung zu erzielen. Deshalb will man jetzt den größten Schatz versilbern, den das Portal zurzeit besitzt: die detaillierten Lebensdaten seiner vier Millionen Mitglieder.

Daten werden an Dritte weitergegeben

Die Betreiber des Portals, das Anfang des Jahres von der Holtzbrinck Verlagsgruppe für rund 85 Millionen Euro übernommen wurde, haben eine Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Datenschutzes angekündigt. Einem Teil der vier Millionen Mitglieder wurden diese Änderungen bereits per E-Mail mitgeteilt. Bis zum 27. Dezember soll der E-Mail-Versand abgeschlossen sein.

Heute.de liegt die elfseitige E-Mail vor. Die persönlichen Daten der Nutzer sowie ihr Surfverhalten innerhalb der Webseiten des Portals sollen künftig penibel abgespeichert, analysiert und benutzt werden, um jedes Mitglied mit passgenauer Werbung zu versorgen. Damit nicht genug. Wer weiterhin Mitglied bei StudiVZ bleiben will, muss bis zum 9. Januar eine persönliche Erklärung abgeben, mit der er den neuen Geschäftsbedingungen und den geänderten Datenschutzbestimmungen zustimmt.

“Ich willige ein”, heißt es hier auf Seite 11 der E-Mail, “dass StudiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Dritte weitergibt” - zu Werbezwecken, versteht sich. Denn die detaillierten persönlichen Angaben, die der Nutzer auf seinen Profilseiten macht, sowie sein Surfverhalten auf den Seiten des StudiVZ sind höchst aufschlussreich für die werbungtreibende Wirtschaft. Sie ermöglichen passgenau auf das Mitgliedsprofil zugeschnittene Werbeanzeigen und können folglich lukrativ vermarktet werden.

Werbung auch per SMS

Buch- oder CD-Empfehlungen, Autoversicherungen oder Kosmetik - StudiVZ-Mitglieder werden künftig mit maßgeschneiderter Werbung überschüttet - nicht nur während ihres Aufenthalts auf dem Portal, sondern auch per E-Mail, SMS und Instant Messenger. Dazu wird auf die Angaben zurückgegriffen, die der Nutzer in seinem Profil gemacht hat. So wird etwa die hinterlegte Handynummer für SMS-Werbung benutzt. Wer keine Werbung wünscht, kann dies künftig unter “Privatsphäre” in seinem Profil vermerken. Die Werbung wird dann eingestellt.

Standardmäßig ist die Zustimmung zur Werbung und zur Weitergabe der eigenen Daten an die werbungtreibende Wirtschaft allerdings aktiviert. Auch muss jedes Mitglied den neuen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmen. Wer seine Zustimmung verweigert, dessen Mitgliedschaft ruht, bis er sich “eines Besseren” besonnen hat.

Die Daten ihrer Mitglieder sind den Plattformbetreibern offenbar so wichtig, dass sie auch dann nicht gelöscht werden, wenn sich ein Nutzer endgültig aus der Plattform ausklinkt und seine Mitgliedschaft beendet. Andere Mitglieder können die Profildaten des ausgetretenen Mitglieds zwar nicht mehr einsehen. Gelöscht werden seine Daten jedoch nicht. StudiVZ speichert und verwertet sie nach eigenem Ermessen weiter.

“Folgen merkt man erst viel später”

Datenschützer sprechen vom Ausverkauf persönlicher Daten. “Wir haben immer davor gewarnt, sein Privatleben in den Internetportalen zu sehr zu präsentieren”, erklärte Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, gegenüber Welt online. Hier werde die Unbedarftheit der meist jungen Mitglieder ausgenutzt. “Die Folgen der Einwilligung merkt man dann erst viel später.”

StudiVZ setzt mit seinen neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den mündigen Nutzer, der selbst entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er Daten von sich preisgibt. Doch liest sich jeder Nutzer tatsächlich jene elf Seiten Kleingedrucktes von der ersten bis zur letzten Zeile durch? Weiß er wirklich, worauf er sich einlässt, wenn er, um wieder Zugang zu seinem Freundeskreis und seinen eigenen Inhalten im Studentennetzwerk zu bekommen, den geänderten Bedingungen mit einem Mausklick zustimmt?

Das Konzept des mündigen Nutzers ist eine Fiktion. Die Realität sieht völlig anders aus, wie eine Untersuchung des US-amerikanischen “PEW Internet & American Life”-Projekts vom Juli 2005 belegt. Nur jeder vierte befragte Internetnutzer erklärte danach, er lese ellenlange Lizenzbestimmungen immer vom Anfang bis zum Ende durch. Der Rest las sie gelegentlich, selten oder nie.

Tja was soll man dazu nun sagen? Die Mail habe auch ich bekommen…

Jeder muß wissen was er macht und ist für seine Daten verantwortlich.

Meiky

Eine 31-jährige Hamburgerin ist nach Feierabend auf dem Nachhauseweg. Da wird sie von einem Mann beinahe angefahren. Als sie wütend ruft, er solle doch aufpassen, rastet der Autofahrer aus, steigt aus und schlägt brutal auf die Frau ein. Als der Täter endlich von ihr ablässt und mit seinem Auto wegfährt, ruft sie den Notruf 110 – und erntet dort nur Schulterzucken:

Der Beamte, der abhebt, will keinen Streifenwagen schicken. Schließlich sei ja der Täter weg, und ohne Autokennzeichen des Mannes - das würde nichts bringen, sagte er der verängstigten Frau.

Seine dann folgende Bemerkung macht die Frau dann richtig fassungslos: Wenn der Täter wiederkäme, so schlägt der Beamte vor, könne sie ja gerne nochmal anrufen.

Disziplinarverfahren eingeleitet

Auch bei der Polizei Hamburg sorgt das Verhalten des 110-Kollegen für Fassungslosigkeit. “Wir haben ein Disziplinarverfahren gegen unseren Mitarbeiter eingeleitet,” sagte uns ein Polizeisprecher, “so etwas darf absolut nicht passieren.”

Leider gebe es in einem großen Laden wie der Polizei eben auch ein paar schwarze Schafe. Selbstverständlich habe sich die Frau richtig verhalten und selbstverständlich hätte sofort ein Wagen geschickt werden müssen, schon alleine um die Anzeige der Frau aufzunehmen und ihr zu helfen.

Den Anruf der Frau hat die Polizei in der Notrufzentrale mitgeschnitten, das Versagen des 110-Kollegen ist dokumentiert.

Quelle: RTL

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